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Rosa Wohnzimmer

Beratung von Eltern
(§ 95 Abs. 1a AußStrG)

distanzierte Paare

Beratung von Eltern (§ 95 Abs. 1a AußStrG)

über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder

Wenn Eltern minderjähriger Kinder sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, so sind sie seit Februar 2013 per Gesetz verpflichtet, sich beraten zu lassen.

 

Die Beratungen sind möglich als Einzelgespräch oder gemeinsame Elternpaarberatung.

Als zeitliche Struktur werden für Einzel- und Paarberatungen mindestens ein bis zwei Stunden empfohlen. Sie erhalten nach Absolvierung der Beratung eine Bestätigung über Ihre Teilnahme.

Folgende Inhalte werden in der Beratung thematisiert:
 

  • Wie erleben Kinder die Trennung ihrer Eltern?

  • Welche Bedürfnisse, Wünsche, Nöte und Ängste und Reaktionen können entstehen?

  • Was brauchen Kinder in dieser Situation?

  • Rechte der Kinder und Jugendlichen bei Trennung/ Scheidung

  • Wie können beide Elternteile ihre Kinder bestmöglich unterstützen

  • Wie wirken sich anhaltende Konflikte auf Kinder aus?

  • Spezifische Fragen der Eltern

  • Weiterführende unterstützende und beratende Angebote

  • Informationsmaterial

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