top of page
Rosa Wohnzimmer

Informationen

Hier finden Sie wichtige

Informationen zum Ablauf & den Kosten zur Psychologischen Diagnostik & Behandlung in der PRAXIS VOR ORT!

Kontaktaufnahme 

​

Sollten Sie noch nie in meiner Praxis gewesen sein, kontaktieren Sie mich bitte vorab telefonisch oder per Mail (office@praxislang.com)! Sollten Sie eine Email schreiben und darin sensible Daten übermitteln, stellen Sie bitte sicher, dass Sie eine verschlüsselte E-Mail Verbindung verwenden- Danke!

 

Terminvereinbarungen erfolgen nach dem Erstgespräch bitte NUR ONLINE über das Online-Terminbuchungssystem!

  • Ihr gebuchter Termin muss von mir erst bestätigt werden, damit er fix gebucht ist!

  • Sie erhalten 24h vor dem Termin eine Erinnerung per SMS.

​

​

Das Erstgespräch (Anamnesegespräch/ kostenpflichtig!) dauert 50 Minuten. Dieser Termin dient dem Kennenlernen, der Klärung Ihres Anliegens sowie der Rahmenbedingungen.

​

Danach entscheiden wir gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit zustande kommt (Behandlungsvertrag). Die weiteren Einheiten dauern ebenso 50 Minuten- die restliche Zeit dient der Rechnungserstellung sowie der verpflichtenden Dokumentation. Sollte die Einheit nach Absprache länger dauern, wird die Überzeit aliquot dazu verrechnet. Die Frequenz einer psychologischen Behandlung wird gemeinsam mit Ihnen am Beginn der Behandlung festgelegt. Die Beendigung der Behandlung sollte in jedem Fall mit der Psychologin besprochen und geplant werden. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, eine Behandlung beenden wollen, empfehle ich Ihnen ein abschließendes Gespräch. 
​

  • Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass ohne Ihr Einverständnis keine Informationen über Sie/ ihr Kind an Dritte weitergegeben werden dürfen (Ausnahme: § 37 Psychologengesetz 2013, BGBI.I Nr. 182/2013, in der Fassung des Gewaltschutzgesetzes 2019, BGBI.I Nr. 105/2019). 

​​

  • Ob Sie den ersten Termin mit oder ohne ihr Kind wahrnehmen ist vom Thema abhängig. Gerne können wir dies im Vorfeld gemeinsam klären. 

​​

​​

Kosten
 

  • Die klinisch- psychologische Diagnostik betreffend ist eine Rückerstattung mit der Krankenkasse möglich (Wahlpsychologie) - nähere Informationen erhalten Sie telefonisch und/ oder in einem Erstgespräch- (siehe Checkliste Überweisung). Bevor eine klinisch-psychologische Behandlung begonnen wird, sollte eine ausführliche Diagnostik durchgeführt werden. Mittels wissenschaftlich fundierter Verfahren werden Ursache, Art und Schweregrad einer psychischen Störung oder Belastungssituation erhoben. Je nach Fragestellung kommen unterschiedliche psychologische Testverfahren, Fragebögen oder Verhaltensbeobachtungen zum Einsatz. Durchschnittlich sind 2-4 Diagnostikeinheiten (bei z.B. ADHS- Diagnostik immer 4 Einheiten) für eine ausführliche Diagnostik erforderlich. Die Kosten für eine Einheit klinisch-psychologische Diagnostik betragen € 120,00. In einem abschließenden Befundgespräch (Dauer: 20 min. € 48,00 ) werden die Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen besprochen. Für die Auswertung der Testergebnisse und für die Erstellung eines ausführlichen Gutachtens werden weitere 2 Einheiten zu ​je € 120,00 verrechnet. Eventuell notwendige Telefonate mit Kindergärten, Schulen werden aliquot zum Honorar für eine Diagnostikeinheit € 120,00 sowie Kosten der Testverfahren-Nutzung im HTS 5 Online Portal zusätzlich verrechnet. Die gesamte Diagnostik ist beim Befundgespräch bar oder per Bankomat zu bezahlen. Sie erhalten die Gesamthonorarnote zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse. Falls Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an diese. 

​​

  • Die Kosten für die psychologische Beratung, die Fallsupervision für Fachauszubildende bzw. Fachkräfte, die Beratung von Eltern (§ 95 Abs. 1a AußStrG), Supervision sowie die Teilnahme an Kursen | Workshops | Trainings etc. sind privat zu finanzieren. Es ist keine Rückvergütung durch die Krankenkasse möglich. Gerne informiere ich Sie bzgl. den jeweiligen Kosten. 

​

  • Die Kosten für eine Einheit klinisch-psychologische Behandlung/ psychologische Therapie betragen € 115,00. 

 

  • Bezüglich der psychologischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen können Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Abteilung Jugendwohlfahrt) Informationen betreffend eines Kostenzuschusses für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre einholen. Bei Vorliegen einer Einstufung über das BhG kann ein Kostenzuschuss über das Behindertenreferat des Magistrats/ Ihrer Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. 

​​

  • Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Dies bedeutet, dass Versicherte erstmals von ihrer Sozialversicherung Kosten für ihre klinisch-psychologische Behandlung bezuschusst bekommen können (mehr Infos). Näheres dazu können wir gerne persönlich besprechen und offene Fragen klären!

​

  • Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, bitte ich Sie persönlich eine mögliche Kostenübernahme zu klären.

​

Zahlungssmodalitäten

​​

  • Die Bezahlung der Honorarnote hat nach Leistungserbringung unverzüglich in den Räumlichkeiten der Praxis der Auftragnehmerin entweder in bar oder mittels Bankomatkarte zu erfolgen. Überweisungen auf das Bankkonto der Auftragnehmerin sind nicht möglich.

  • Bitte beachten Sie, dass Telefonate, Vernetzungsarbeit (z.B. mit Schulen | persönlich am Standort oder Telefonate etc.) sowie das Verfassen von Beilagen | evtl. zusätzliche Befunde gesondert verrechnet werden, sollten diese außerhalb der Einheiten erfolgen. Telefongespräche werden (außer zur Terminvereinbarung) aliquot zum Honorar für eine Therapieeinheit verrechnet. 

  • Vernetzungsgespräche/ Helferkonferenzen mit Kindergärten/ Schulen/ anderen Stellen werden ebenso je nach Dauer aliquot zum Honorar für eine Therapieeinheit verrechnet zzgl. Fahrtkostenpauschale. 

 

Absageregelung

​

  • Terminabsagen oder -verschiebungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Bitte per E-Mail an office@praxislang.com!

  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das Honorar für die gesamte Einheit in voller Höhe verrechnet. Wird eine Sitzung nach Beginn durch den Vertragspartner abgebrochen, ist das volle Honorar zu entrichten.

  • Eine Kommunikation über WhatsApp ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich!

​​​​​​

​

bottom of page